Hast du dich schon mal im Zuge deiner Interessen oder beruflichen Aktivitäten mit geltenden Drohnengesetzen auseinandergesetzt? Nein? …dann schau gerne mal rein! Seit 2019 haben sich Gesetze rund um die unbemannten Flugobjekte immer weiter und weiter verschärft und komplizierte Regelungen wurden geschaffen.
Warum ich das erwähne? Weil der Einsatz von Drohnen gerade in urbanen, stark bebauten und belebten Gebieten eine Herausforderung darstellt und so wohl kaum noch nach allen aktuell geltenden Gesetzen durchgeführt werden kann.
Was die 360 Grad Kameras damit zu tun haben? Im engsten Sinne erstmal nicht so sehr viel. Unterscheidet sich die Technik dahinter durchaus komplett, lassen sich aber tatsächlich für viele Einsatzzwecke ähnliche Bilder damit erzeugen. Die Kamera kann an einem bis zu 7m langen Stativ befestigt werden und kann durch ihre zwei vorhandenen Linsen ein 360 Grad Bild erstellen und dabei sogar noch das Stativ rausrechnen.
Was das heißt? Filmt man mit dieser Kamera in dieser Höhe, ist der Stab auf dem footage später nicht zu sehen und man erhält so ein Bild einer schwebenden Kamera. Durch die fast unbegrenzten Auswahlmöglichkeiten eines passenden Bildausschnittes aus dem 360 Grad Bild lassen sich gut und gerne auch Kamerafahrten ganz ohne Bewegung des eigentlichen Statives erstellen.

Unserer Erfahrungen der letzten 2 Projekte mit dieser doch recht neuen Technologie sind eindeutig: Must have für jeden dynamischen, modernen Eventfilm, Aftermovie oder auch Imagefilm mit eingeschränkten Drohnengesetzen. 
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